Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms. Die Förderung ist in der Schweiz anders geregelt als in Deutschland. Das gilt 2026.
Inhaltsverzeichnis
Keine Bundesförderung für den Speicher selbst
Die Einmalvergütung des Bundes gilt für die Photovoltaikanlage, nicht für den Batteriespeicher. Ob Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde einen Beitrag zahlt, ist sehr unterschiedlich. Prüfen Sie das vor der Bestellung bei der kantonalen Energiefachstelle und bei Ihrem Netzbetreiber, denn Programme haben oft Budgetgrenzen und Fristen.
Netzentgelt: Neu seit 2025 und 2026
- Speicher ohne eigenen Endverbrauch sind seit dem 1. Januar 2025 von Netzentgelten befreit.
- Seit dem 1. Januar 2026 können Speicherbetreiber mit Endverbrauch eine Rückerstattung des Netzentgelts für Energie beantragen, die sie aus dem Netz bezogen und wieder eingespeist haben (Art. 18d StromVV). Dafür ist ein geeigneter Zähler nötig.
Steuerliche Behandlung
Je nach Kanton kann auch ein Speicher als Teil der Energiesparinvestition abgezogen werden. Fragen Sie Ihr Steueramt, wie Ihr Kanton das handhabt.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Seit 2026 können Verbraucher im selben Netzgebiet und derselben Gemeinde selbst erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinschaft verkaufen. Teilnehmende erhalten einen Rabatt auf das Netznutzungsentgelt, standardmässig 40 %, bei Nutzung der Transformationsebene 20 %. Ein gemeinsamer Speicher kann dafür sinnvoll sein.
Worauf Sie bei der Auswahl achten
- Nutzbare Kapazität passend zum Verbrauch, nicht zur Dachgrösse.
- Zusammenspiel mit Wechselrichter und Notstromfunktion nach Herstellerangaben prüfen.
- Installation durch Betrieb mit Installationsbewilligung.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln, Tarife und Beiträge ändern sich; verbindlich sind die Angaben von Behörden, Netzbetreiber und Kanton.
