PV-Ratgeber Schweiz
Solaranlage und Steuern: Abzug, Einmalvergütung und MWST
Bei einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus können Sie die Investition in vielen Fällen bei den Einkommenssteuern abziehen, während die Einmalvergütung und die Einspeisevergütung steuerlich mitzählen können. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über Bund, Kantone und MWST (Stand Oktober 2026), ersetzt aber keine Steuerberatung.
Inhalt
Abzug der InvestitionskostenEinmalvergütung und Einspeisevergütung als EinkommenAusblick: Abschaffung des EigenmietwertsMWST: 8,1 % auf die Anlage
Abzug der Investitionskosten
Bei der direkten Bundessteuer können Unterhaltskosten von Liegenschaften im Privatvermögen abgezogen werden (Art. 32 Abs. 2 DBG). Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, welche Investitionen für Energiesparen und Umweltschutz den Unterhaltskosten gleichgestellt sind. Laut Steuerbuch stützt sich der Kanton Zürich dafür auf Art. 1 der Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116) und behandelt Photovoltaikanlage, Wallbox und zugehörigen Batteriespeicher als abziehbare Investitionen.
Die Kantone regeln die Einzelheiten selbst. Zwei Beispiele:
- Zürich: Der Abzug ist bei einem Neubau nur möglich, wenn der Einbau mindestens ein Jahr nach dem Neubau erfolgt und das Haus seither mindestens ein Jahr bewohnt wurde (Praxishinweis vom 4. September 2025).
- Solothurn: Bei Neubauten und Ersatzneubauten (auch Gebäude, die in den letzten fünf Jahren fertiggestellt wurden) gelten die Kosten als wertvermehrend und sind nicht abziehbar; sie mindern aber die spätere Grundstückgewinnsteuer. Energiesparkosten sind zudem nur abziehbar, wenn Sie die effektiven Unterhaltskosten statt der Pauschale wählen.
Abziehbar sind nur die Kosten, die Sie selbst tragen. Wer in einem Jahr nicht alles abziehen kann, darf in Solothurn nicht abziehbare Beträge unter Umständen auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen. Wie das in Ihrem Kanton läuft, klären Sie mit dem Steueramt.
Einmalvergütung und Einspeisevergütung als Einkommen
Pronovo hält fest, dass jeder Kanton eigene steuerrechtliche Bestimmungen hat. Als Faustregel aus den geprüften Quellen:
- Nach den von uns geprüften Quellen gilt die Einmalvergütung in der Regel als steuerbares Einkommen; massgebend ist das Recht Ihres Kantons. Fliesst sie in derselben Steuerperiode wie die Investition, kann sie von den Investitionskosten abgezogen werden. Sind die Kosten nicht abziehbar (zum Beispiel beim Neubau), ist sie in Solothurn steuerfrei, mindert aber die Anlagekosten.
- Die Rückliefervergütung für eingespeisten Strom wird in Solothurn nach der Praxis des Bundesgerichts bei nicht kommerzieller Stromerzeugung als übriges Einkommen besteuert, und zwar nach dem Nettoprinzip (nur der Überschuss über die Kosten des Netzbezugs).
- Eigenverbrauch erhöht in Solothurn den Eigenmietwert nicht.
Gehört die Anlage zum Geschäftsvermögen, gelten andere Regeln (zum Beispiel Abschreibungen).
Ausblick: Abschaffung des Eigenmietwerts
Am 28. September 2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Sie tritt frühestens 2028 in Kraft (genauer Zeitpunkt offen); bis dahin gilt nach heutigem Stand das bisherige Recht. Danach entfällt bei der direkten Bundessteuer der Abzug für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die Kantone dürfen solche Abzüge aber längstens bis 2050 weiterführen. Der Kanton Zürich weist darauf hin, dass der Bund den Abzug nur bis 2028 garantiert. Wer plant, kann das beim Zeitpunkt der Investition berücksichtigen.
MWST: 8,1 % auf die Anlage
Der Normalsatz beträgt 8,1 % (Art. 25 Abs. 1 MWSTG) und gilt seit 1. Januar 2024. Der reduzierte Satz von 2,6 % ist für Güter wie Lebensmittel und Wasser vorgesehen. Achten Sie in der Offerte auf die Angabe «inkl. MWST».
Beispiel: Eine Offerte über Fr. 25’000 inkl. MWST enthält rund Fr. 1’873 MWST (Fr. 25’000 ÷ 1,081 = Fr. 23’127 netto). Der Betrag ist frei gewählt und dient nur der Rechenlogik.
Die Einmalvergütung selbst wird ohne MWST ausbezahlt; Pronovo ordnet sie als Kostenausgleichszahlung ein (Art. 18 Abs. 2 Bst. g MWSTG).
Häufige Fragen
Kann ich die ganze Solaranlage von den Steuern abziehen?
Bei bestehenden Gebäuden ist der Abzug nach den geprüften Quellen in der Regel möglich (Bund, Zürich, Solothurn), bei Neubauten oft erst nach einer Wartefrist. Fragen Sie Ihr Steueramt. Abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten.
Muss ich die Einmalvergütung versteuern?
Grundsätzlich ja, die Behandlung hängt aber vom Kanton und davon ab, ob die Investition abziehbar ist. Fragen Sie vor der Steuererklärung beim Steueramt nach.
Zahle ich Steuern auf den Solarstrom, den ich selbst verbrauche?
In Solothurn führt Eigenverbrauch nicht zu einem höheren Eigenmietwert. Andere Kantone können abweichen.
Ändert sich die Lage mit der Abschaffung des Eigenmietwerts?
Ja, frühestens ab 2028 entfällt der Abzug bei der Bundessteuer; die Kantone können Energieabzüge befristet weiterführen.
Quellen und Stand
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 32 Abs. 2, Stand 1.1.2026: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 18 Abs. 2 und Art. 25, Stand 1.1.2025: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615
- ESTV, Mehrwertsteuersätze Schweiz (aktualisiert 22.9.2026): https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz
- Kanton Zürich, Steuerbuch ZStB 30.8 (Erlass 4.9.2025, Publikation 21.1.2026): https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-30-8.html
- Kanton Zürich, Energieförderung (Seite vom 28.8.2026): https://zh.ch/energiefoerderung
- Kanton Solothurn, Steuerbuch § 27 Nr. 4 Photovoltaikanlage (Fassung 24.4.2025): https://steuerbuch.so.ch/fileadmin/steuerbuch/aktuell/027-04_Photovoltaikanlage_V06_2025-04-24.pdf
- Pronovo, Häufige Fragen (Steuern, MWST): https://pronovo.ch/de/foerderung/photovoltaik/haeufige-fragen/ (abgerufen 18.10.2026)
- BDO, Steuertipp Nr. 32 Solarstrom Teil 2 (Stand 19.1.2022): https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/blogs/steuertipp-nr-32-solarstrom-teil-2
- ZKB, Faktenblatt Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung (09/2025): zkb.ch, Faktenblatt (PDF)
- Grant Thornton, Abschaffung des Eigenmietwerts (Oktober 2025): https://www.grantthornton.ch/globalassets/1.-member-firms/switzerland/insights/2025/10—eigenmietwert/2510-abschaffung-eigenmietwerts.pdf
Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.
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