Winterstrom aus Solaranlagen: Fassade, Alpen und die Boni des Bundes

PV-Ratgeber Schweiz

Winterstrom aus Solaranlagen: Fassade, Alpen und die Boni des Bundes

Im Winter ist Solarstrom knapp, im Sommer reichlich. Fassadenanlagen und Anlagen in den Bergen liefern in der kalten Jahreszeit mehr als gewöhnliche Dachanlagen im Mittelland. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und die Förderung des Bundes dafür (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 3 Min.

Kurz gesagt: Der Winterstrombonus gilt nur für grosse Anlagen ab 100 kW, die ab 1.1.2026 in Betrieb gehen und über 500 kWh pro kW im Winterhalbjahr erzeugen. Für Fassadenanlagen mit mindestens 75 Grad Neigung gibt es dagegen einen Neigungswinkelbonus, auch für Einfamilienhäuser.

Warum der Winter zählt

Als Winterhalbjahr gilt in der Energieförderungsverordnung (EnFV) die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März. Eine typische Dachanlage im Mittelland erzeugt in dieser Zeit nach Angaben von pv magazine (Bericht über den Winterstrombonus) rund 250 bis 300 kWh pro kW. Hochnebel und tiefe Sonnenstände drücken den Ertrag im Mittelland; über der Nebeldecke und mit Schnee als Reflexionsfläche ist er deutlich höher.

Alpine Anlagen

Eine Messreihe der ZHAW auf rund 2500 m in Davos (Pressemitteilung vom 10.10.2023) kam zum Schluss, dass alpine Anlagen im Winterhalbjahr je Fläche bis zu drei- bis viermal so viel Strom liefern wie Anlagen im Mittelland. Sie erzeugen im Winter und im Sommer etwa gleich viel und liegen im Winter meist über dem Hochnebel.

Der Swissolar-Leitfaden zu alpinen PV-Kraftwerken (April 2025) nennt für mindestens 500 kWh/kW im Winterhalbjahr eine Neigung von etwa 45 Grad nach Süden und typischerweise eine Lage über rund 1400 m ü. M. oder einen nebelfreien Standort. Für den Winterertrag sei eine Neigung ab etwa 60 Grad am besten, für den Jahresertrag rund 36 Grad.

Fassaden

Das BFE schätzte in einem Bericht von 2021, dass gut ausgerichtete Fassaden rund 17 TWh pro Jahr liefern könnten, etwa ein Viertel des Gebäudepotenzials. Pro installiertem kW lieferten Fassaden im Winterhalbjahr etwa 30 Prozent mehr als Flachdachanlagen und ähnlich viel wie typische Schrägdächer. Allerdings kosteten Fassadenanlagen mehr als das Doppelte integrierter Dachanlagen. Je steiler die Module, desto weniger Schnee bleibt liegen (Swissolar-Leitfaden). Ob Ihre Fassade geeignet ist, zeigt das BFE-Tool sonnenfassade.ch.

Der Bund fördert steile Anlagen mit dem Neigungswinkelbonus (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7): Fr. 400 pro kW für integrierte und Fr. 200 pro kW für angebaute oder freistehende Anlagen ab 75 Grad Neigung. Fassadenanlagen sind seit 1.1.2026 in Bau- und Landwirtschaftszonen meldepflichtig statt bewilligungspflichtig, wenn sie «genügend angepasst» sind (Art. 18a RPG; siehe Ratgeber Meldeverfahren).

Winterstrombonus (grosse Anlagen)

Der Winterstrombonus ersetzt seit 1.1.2026 den bisherigen Höhenbonus. Voraussetzungen nach EnFV Art. 30c und Anhang 2.1:

  • Anlage ab 100 kW (grosse Anlage nach Art. 7 EnFV), in Betrieb ab 1. Januar 2026.
  • Mehr als 500 kWh pro kW im Winterhalbjahr, gemittelt über die ersten drei vollen Winterhalbjahre; nur der Mehrertrag zählt.
  • Bei der Einmalvergütung: Fr. 3.50 pro kW und kWh/kW Mehrertrag ohne Eigenverbrauch, Fr. 2.50 mit Eigenverbrauch. Beispiel: Bei 700 kWh/kW sind das 200 × 3.50 = Fr. 700 pro kW ohne und Fr. 500 pro kW mit Eigenverbrauch (so auch im Bericht des BFE).
  • Auszahlung erst nach dem dritten vollen Winterhalbjahr; mit dem Gesuch ist eine Ertragssimulation einzureichen.
  • Kein gleichzeitiger Neigungswinkelbonus.

Zusicherungen für den früheren Höhenbonus bleiben bestehen; wer ab 2026 in Betrieb geht, kann zum Winterstrombonus wechseln (Art. 108c EnFV).

Alpine Grossanlagen: Bundesbeitrag («Solarexpress»)

Für alpine Grossanlagen sah Art. 71a EnG befristet einen Beitrag von höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten vor (EnFV Art. 38b). Nach dem Swissolar-Leitfaden galten unter anderem mindestens 10 GWh Jahresproduktion, 500 kWh/kW im Winterhalbjahr und die Einspeisung von mindestens 10 Prozent der erwarteten Produktion bis 31.12.2025. Die Bestimmung ist laut EnG auf den Zeitraum bis 31.12.2025 befristet; neue Projekte können sich also nicht mehr darauf stützen. Für Hauseigentümer ist das nicht relevant.

Kantonale Zusatzbeiträge

Der Kanton Graubünden zahlt laut Förderflyer 1/26 für Winterstrom-Anlagen Fr. 300 pro kWp, mindestens Fr. 900, mit Zusage vor Baubeginn. In anderen Kantonen fragen Sie bei der Energiefachstelle nach.

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Häufige Fragen

Lohnt sich eine Fassadenanlage im Mittelland?

Pro kW ist der Winterertrag laut BFE etwa 30 Prozent höher als bei Flachdächern; die Kosten sind aber deutlich höher. Der Neigungswinkelbonus gleicht nur einen Teil aus. Eine Offerte zeigt die konkrete Rechnung.

Kann ich den Winterstrombonus für mein Einfamilienhaus bekommen?

Nein, er gilt nur für grosse Anlagen ab 100 kW (Art. 7 EnFV).

Wie viel Strom liefern Alpenanlagen im Winter?

Laut ZHAW-Messung auf 2500 m bis zum Drei- bis Vierfachen je Fläche gegenüber dem Mittelland. Das ist ein Messwert eines Standorts und nicht auf jede Lage übertragbar.

Gibt es den Solarexpress-Beitrag noch?

Art. 71a EnG ist laut Gesetzestext bis 31.12.2025 befristet.

Quellen und Stand

Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.

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