Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage: Rückliefervergütung, Eigenverbrauch und Beispielrechnung

PV-Ratgeber Schweiz

Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage: Rückliefervergütung, Eigenverbrauch und Beispielrechnung

Ob sich eine Photovoltaikanlage lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen und was Ihr Netzbetreiber für den Überschuss zahlt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln 2026, nennt belegte Zahlen und rechnet ein klar gekennzeichnetes Beispiel (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 3 Min.

Kurz gesagt: Selbst verbrauchter Strom spart den Bezugstarif (Median 2026: 27,7 Rp./kWh), eingespeister Strom bringt je nach Quartal rund 4 bis 10 Rp./kWh, bei Anlagen unter 30 kW mindestens 6 Rp./kWh. Der Netzbetreiber darf nach der StromVV höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt im Rahmen der garantierten Nutzung ohne Vergütung abregeln.

Rückliefervergütung: Was der Netzbetreiber zahlt

Netzbetreiber müssen angebotenen Solarstrom abnehmen (Art. 15 EnG). Sie dürfen die Vergütung mit Ihnen vereinbaren; einigen Sie sich nicht, gilt ein schweizweit einheitlicher Preis. Seit 1. Januar 2026 ist das der vierteljährlich gemittelte Referenz-Marktpreis, den das BFE veröffentlicht.

Das BFE nennt für Photovoltaik (ohne MWST):

  • 1. Quartal 2026: 10,27 Rp./kWh
  • 2. Quartal 2026: 3,90 Rp./kWh
  • 3. Quartal 2026: 8,54 Rp./kWh

Dazu kommt die Mindestvergütung für Anlagen unter 150 kW (Art. 12 Abs. 1bis EnV):

  • Unter 30 kW: 6 Rp./kWh, unabhängig vom Eigenverbrauch.
  • Ab 30 kW mit Eigenverbrauch: 6 Rp./kWh für die ersten 30 kW, darüber 0 Rp./kWh.
  • Ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: 6,2 Rp./kWh.

Liegt der Referenzpreis unter der Mindestvergütung, zahlt der Netzbetreiber die Differenz. Im 2. Quartal 2026 war das bei kleinen Anlagen der Fall. Netzbetreiber dürfen auch mehr als den Referenzpreis vergüten (ElCom); schauen Sie ins Tarifblatt Ihres Netzbetreibers.

Ausblick: Laut BFE-Erläuterungen (Entwurf, Datierung unklar) soll die Vergütung ab 1. Januar 2027 dem stündlichen bzw. künftig viertelstündlichen Marktpreis entsprechen, vorbehaltlich einer Übergangsbestimmung; beschlossen ist das Stand Oktober 2026 nicht abschliessend. Einzelne Netzbetreiber kündigen für 2027 bereits Vergütungen auf Basis des Day-ahead-Spotpreises an. Mit Speicher und Verbrauchssteuerung lässt sich die Einspeisung gezielt verlagern.

Abregelung: Was der Netzbetreiber darf

Seit 2026 steht dem Verteilnetzbetreiber die garantierte Abregelung eines Anteils der Einspeisung zu (Art. 17c Abs. 4 StromVG). Nach Art. 19c StromVV gilt dabei:

  • Die garantierte Nutzung wird nicht vergütet.
  • Der Netzbetreiber darf dafür ein Steuer- und Regelsystem ohne Ihre Zustimmung einsetzen.
  • Er darf höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt abregeln.

Die Branche empfiehlt für neue Wechselrichter ab 1. Januar 2026 teils eine feste Begrenzung der Einspeisung auf 70 % der Modulleistung; der Verlust liegt gemäss VSE-Merkblatt meist unter 1 % der Jahresproduktion. Ob und für wen das gilt, entscheidet der Netzbetreiber.

Eigenverbrauch: Der grösste Hebel

Jede selbst verbrauchte kWh ersetzt Strom, den Sie sonst beziehen. Die ElCom nennt für 2026 einen Median-Gesamttarif von 27,7 Rp./kWh für einen Haushalt mit 4’500 kWh pro Jahr (Profil H4); Ihr Tarif kann stark abweichen. Für 2027 sind es 26,5 Rp./kWh. Davon entfielen 2026 rund 12,11 Rp. auf die Energie und 10,73 Rp. auf das Netz. Die Tarife unterscheiden sich je nach Netzbetreiber stark.

Beispielrechnung (Beispiel, keine Prognose)

Annahmen, die wir frei gewählt haben: Anlage 10 kW angebaut, Jahresertrag 10’000 kWh, davon 30 % Eigenverbrauch (3’000 kWh) und 70 % Einspeisung (7’000 kWh).

Position Berechnung Franken pro Jahr
Eigenverbrauch, vorsichtig (nur Energietarif 12,11 Rp.) 3’000 × 0,1211 363
Eigenverbrauch, hoch (Gesamttarif 27,7 Rp.) 3’000 × 0,277 831
Einspeisung, Untergrenze (Mindestvergütung 6 Rp.) 7’000 × 0,06 420
Einspeisung, Q1-Niveau (10,27 Rp.) 7’000 × 0,1027 719

In diesem frei gewählten Beispiel ergibt sich ein jährlicher Nutzen von rund Fr. 783 bis Fr. 1’550 (Annahmen, keine Prognose). Dazu kommt die einmalige Einmalvergütung von Fr. 3’600 (10 kW × Fr. 360). Die Amortisation berechnen Sie so: (Offerte inkl. MWST minus Einmalvergütung) geteilt durch den jährlichen Nutzen. Steuerliche Effekte sind nicht eingerechnet.

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Häufige Fragen

Bekomme ich für eingespeisten Strom immer mindestens 6 Rappen?

Bei Photovoltaikanlagen unter 30 kW gilt laut Energieverordnung eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh. Ab 30 kW hängt sie von Leistung und Eigenverbrauch ab.

Darf der Netzbetreiber meine Anlage einfach drosseln?

Ja, im Rahmen der garantierten Abregelung, höchstens aber 3 % der jährlich erzeugten Energie und ohne Vergütung.

Lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisen?

Bei den genannten Tarifen spart in der Regel jede selbst verbrauchte kWh mehr, als sie eingespeist einbringt; das Ausmass hängt von Ihrem Tarif ab.

Kann ich meinen Strom auch an Dritte verkaufen?

Ja, die Abnahmepflicht des Netzbetreibers ist subsidiär (Verkauf an Dritte ist möglich); ein Wechsel ist laut ElCom auf ein Quartalsende mit einem Monat Frist möglich.

Quellen und Stand

Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.

AF
AceFlex Swiss AG, Dübendorf
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