Einmalvergütung für Solaranlagen: Was der Bund zahlt und wie Sie sie beantragen

PV-Ratgeber Schweiz

Einmalvergütung für Solaranlagen: Was der Bund zahlt und wie Sie sie beantragen

Wer in der Schweiz eine Photovoltaikanlage baut, kann bei Pronovo eine Einmalvergütung (EIV) beantragen, einen einmaligen Beitrag des Bundes an die Investition. Dieser Ratgeber zeigt die aktuell geltenden Ansätze, den Ablauf und wo kantonale Beiträge dazukommen können (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 3 Min.

Kurz gesagt: Für Anlagen unter 100 kW gilt die KLEIV mit einem reinen Leistungsbeitrag; der Grundbeitrag beträgt aktuell Fr. 0. Das Gesuch stellen Sie nach der Realisierung im Pronovo-Kundenportal, kantonale Zusatzbeiträge sind sehr unterschiedlich und oft vor Baubeginn zu beantragen.

Welche Einmalvergütung passt zu Ihrer Anlage?

Pronovo unterscheidet drei Programme:

  • KLEIV (kleine Anlagen, 2 bis 99,99 kW): der Standardfall für Einfamilienhäuser.
  • GREIV (grosse Anlagen ab 100 kW).
  • HEIV (hohe Einmalvergütung, 2 bis 149,99 kW): nur wenn der gesamte Strom eingespeist wird, also ohne Eigenverbrauch, und die Anlage 20 Jahre so betrieben wird. Ab 150 kW ohne Eigenverbrauch wird die HEIV in Auktionen vergeben.

Laut BFE und Swissolar ist die Förderung bei Anlagen mit Eigenverbrauch auf höchstens 30 % der Kosten von Referenzanlagen begrenzt. Die Anlage muss mindestens 2 kW leisten und einen festen Standort haben.

Aktuelle Ansätze (Fr. pro kW)

Die Einmalvergütung besteht aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag. Der Grundbeitrag ist für neue Anlagen heute auf Fr. 0 gesetzt. Für Anlagen, die ab dem 1. April 2025 in Betrieb gehen gelten gemäss Energieförderungsverordnung (EnFV, Anhang 2.1, Stand 1. Juli 2026):

Leistungsklasse Angebaut/freistehend Integriert
unter 30 kW Fr. 360 Fr. 400
30 bis unter 100 kW Fr. 300 Fr. 330
ab 100 kW Fr. 250 Fr. 250

Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW ergibt rechnerisch 10 × Fr. 360 = Fr. 3’600. Massgebend ist der Betrag, den Pronovo verfügt; der Tarifrechner auf pronovo.ch rechnet unverbindlich.

Zusätzlich gibt es für Anlagen mit steilem Neigungswinkel (ab 75 Grad) einen Bonus von Fr. 400 pro kW (integriert) bzw. Fr. 200 pro kW (angebaut/freistehend). Bei grossen Anlagen ab 100 kW kommen Winterstrom- und Parkflächenbonus infrage.

Ausblick: Laut einem Entwurf des Bundes könnte der Leistungsbeitrag für Anlagen unter 30 kW per 1. April 2027 um Fr. 40 pro kW angehoben werden. Das ist ein Entwurf, nicht beschlossen und für Ihre Planung nicht verbindlich.

Ablauf: von der Anmeldung zur Auszahlung

Anlage bauen und in Betrieb nehmen. Die KLEIV kann erst beantragt werden, wenn die Anlage realisiert ist.
Gesuch im Pronovo-Kundenportal einreichen, selbst oder durch eine bevollmächtigte Person (zum Beispiel die Installationsfirma).
Unterlagen: Abnahmeprotokoll (alternativ Sicherheitsnachweis plus Mess- und Prüfprotokoll), Grundbuchauszug (nicht älter als ein Jahr), Zahlungsangaben, bei integrierten Anlagen drei Fotos.
Pronovo prüft, versendet die Grundsatzbestätigung und die Verfügung. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird ausbezahlt.

Beachten Sie die Betriebspflicht: Seit 1. Januar 2025 müssen geförderte Anlagen mindestens 20 Jahre betrieben werden. Bei Demontage oder Verkleinerung fordert Pronovo die Vergütung ganz oder anteilsmässig zurück.

Eigenverbrauch und Vermarktung

Sie dürfen den Strom ganz oder teilweise selbst verbrauchen. Den Überschuss nimmt der Netzbetreiber ab (siehe Ratgeber Wirtschaftlichkeit). Alternativ dürfen Produzenten ihren Strom anderweitig verkaufen; der Wechsel zurück zum Netzbetreiber ist auf ein Quartalsende mit einem Monat Frist möglich. Herkunftsnachweise sind unabhängig von der Einmalvergütung.

Kantonale und kommunale Beiträge

Zusatzförderung ist Sache der Kantone, Gemeinden und Energieversorger und fällt sehr verschieden aus:

  • Kanton Zürich: laut Energieförderung des Kantons (Seite vom 28.8.2026) kein kantonaler Beitrag für reine Photovoltaikanlagen.
  • Kanton Graubünden: Winterstrom-Anlagen erhalten Fr. 300 pro kWp (mindestens Fr. 900), die Zusage muss vor Baubeginn vorliegen.
  • ewz (Stadt Zürich und Teile Graubündens): laut ewz (Seite Oktober 2026) rund ein Drittel der Investitionskosten als Höchstsatz, abzüglich kantonaler und Bundesbeiträge; Gesuch vor Baubeginn. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei ewz.

Fragen Sie vor der Bestellung bei Kanton, Gemeinde und Netzbetreiber nach.

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Häufige Fragen

Muss ich die Einmalvergütung vor dem Bau beantragen?

Bei der KLEIV (unter 100 kW) nein: Das Gesuch ist erst nach der Realisierung möglich. Kantonale oder kommunale Beiträge verlangen dagegen oft eine Zusage vor Baubeginn.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Pronovo nennt auf den geprüften Seiten keine feste Bearbeitungsdauer für die KLEIV. Den Stand Ihres Gesuchs können Sie im Portal abfragen.

Ist die Einmalvergütung steuerpflichtig?

Das regelt jeder Kanton selbst; Pronovo verweist auf die Steuerbehörde. Einzelheiten finden Sie im Ratgeber Steuern und MWST.

Kann ich Einmalvergütung und kantonalen Beitrag kombinieren?

Das hängt vom Programm ab: Manche Programme rechnen Bundesbeiträge an (zum Beispiel ewz). Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms vor der Bestellung.

Quellen und Stand

Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.

AF
AceFlex Swiss AG, Dübendorf
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