Vom Entschluss bis zum Betrieb: Der Ablauf einer Solaranlage in der Schweiz

PV-Ratgeber Schweiz

Vom Entschluss bis zum Betrieb: Der Ablauf einer Solaranlage in der Schweiz

Eine Solaranlage ist nicht nur Montage: Behörde, Netzbetreiber, Kontrollorgan und Pronovo wollen zu bestimmten Zeitpunkten informiert werden. Hier sehen Sie die Schritte und wer sie üblicherweise erledigt.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 3 Min.

Kurz gesagt: Der Installationsbetrieb stellt in der Regel das Anschlussgesuch (TAG) und die Installationsanzeige (IA) beim Netzbetreiber, montiert, prüft und liefert den Sicherheitsnachweis (SiNa). Das Gesuch um die Einmalvergütung wird bei kleinen Anlagen erst nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingereicht.

Die Schritte in der Reihenfolge

Offerte und Auftrag. Sie holen Offerten ein und vergeben den Auftrag. Klären Sie darin, wer TAG, IA, Meldung an die Baubehörde und Pronovo-Gesuch übernimmt.
Meldung oder Baugesuch bei der Gemeinde. Je nach Kanton und Standort genügt eine Meldung vor Baubeginn (siehe unseren Ratgeber zum Meldeverfahren).
Technisches Anschlussgesuch (TAG). Laut Primeo Energie stellt der Solarteur oder Elektriker zu Beginn das TAG beim Netzbetreiber. Dieser prüft den Anschluss und legt gegebenenfalls Netzmassnahmen fest.
Installationsanzeige (IA). Das ist die verbindliche Anmeldung der Anlage mit ihrem technischen Aufbau. Gemäss einem ESTI-Fachartikel (2018) reicht der Inhaber der Installationsbewilligung sie vor Arbeitsbeginn beim Netzbetreiber ein. Laut diesem Fachartikel (Stand 2018) verlangen Netzbetreiber sie unabhängig von Dauer und Leistung der Arbeit; fragen Sie Ihren Netzbetreiber nach dem heutigen Vorgehen.
Montage durch Installationsberechtigte. Arbeiten an der Installation setzen eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) voraus. Eine eingeschränkte Bewilligung (Art. 14 NIV) deckt laut ESTI-Artikel den Bereich von den Modulanschlüssen bis zum Anlageschalter, ab dem Anlageschalter braucht es eine allgemeine Bewilligung.
Erstprüfung und Messprotokoll. Vor der Inbetriebnahme prüft der Installationsbetrieb die Anlage und hält das Ergebnis im Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik fest.
Sicherheitsnachweis (SiNa). Er muss unter anderem die Beschreibung der Installation und die Kontrollergebnisse enthalten und von den kontrollierenden Personen sowie einer kontrollberechtigten Person des Betriebs unterzeichnet sein (Art. 37 NIV). Der Eigentümer muss bei einer ans Niederspannungsnetz angeschlossenen Energieerzeugungsanlage innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle veranlassen und den SiNa dem Netzbetreiber einreichen (Art. 35 Abs. 3 NIV); massgebend ist die Angabe Ihres Netzbetreibers.
Fertigmeldung, Zähler und Inbetriebnahme. Nach Bauende wird beim Netzbetreiber der Zähler bestellt (je nach Netzbetreiber «Fertigstellungsanzeige» oder «Apparatebestellung»). Bei der Werkabnahme vor Ort darf die Anlage danach Strom einspeisen, wie Primeo Energie beschreibt; der Ablauf kann bei anderen Netzbetreibern abweichen.
Gesuch bei Pronovo. Das Gesuch um Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (unter 100 kW) ist nach der Inbetriebnahme einzureichen (Art. 41 EnFV).
Gebäudeversicherung informieren. Die Gebäudeversicherungen verlangen eine Meldung der Anlage (Beispiel Luzern: vor Baubeginn und nach Inbetriebnahme).

Wer macht was?

Schritt Üblicherweise zuständig
Meldung/Baugesuch Gemeinde Bauherrschaft oder Installationsbetrieb (vertraglich festlegen)
TAG, IA Installationsbetrieb
Montage, Prüfung, SiNa Installationsbetrieb
Abnahmekontrolle unabhängiges Kontrollorgan oder akkreditierte Inspektionsstelle
Zähler, Werkabnahme Netzbetreiber
Pronovo-Gesuch Anlagenbetreiber oder bevollmächtigte Stelle im Kundenportal
Beglaubigung der Anlagedaten Netzbetreiber oder beglaubigende Stelle

Pronovo im Detail

Laut Primeo Energie erstellt die gesuchstellende Person das Gesuch im Pronovo-Kundenportal; der Netzbetreiber hinterlegt Mess- und Zählerdaten und beglaubigt die Anlagedaten (Primeo beglaubigt nur Anlagen bis 30 kVA). Verlangt werden unter anderem SiNa, Mess- und Prüfprotokoll und ein Grundbuchauszug (bei Übermittlung nicht älter als ein Jahr). Nach der Prüfung zahlt Pronovo die Einmalvergütung direkt aus.

Dieser Text ist eine allgemeine Information. Abläufe, Formulare und Fristen unterscheiden sich je nach Netzbetreiber.

Sie möchten wissen, was das für Ihr Dach bedeutet? Wir rechnen es Ihnen durch – unverbindlich.Offerte anfragen

Häufige Fragen

Wer stellt das TAG und die Installationsanzeige?

In der Regel der Installationsbetrieb, wie Primeo Energie es beschreibt. Halten Sie das in der Offerte schriftlich fest.

Wann melde ich mich bei Pronovo?

Bei Anlagen unter 100 kW wird das Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht (Art. 41 EnFV). Eine feste Frist nach der Inbetriebnahme ist in diesem Artikel nicht genannt.

Was ist der Sicherheitsnachweis?

Er bestätigt, dass die Installation den Vorschriften entspricht und kontrolliert wurde (Art. 35 und 37 NIV). Der Netzbetreiber kann unvollständige Nachweise zurückweisen (Art. 38 NIV).

Brauche ich einen neuen Zähler?

Der Zähler wird nach Bauende beim Netzbetreiber bestellt und bei der Werkabnahme montiert oder gewechselt. Welches Zählermodell Ihr Netzbetreiber einsetzt, erfahren Sie bei ihm.

Quellen und Stand

Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.

AF
AceFlex Swiss AG, Dübendorf
Photovoltaik, Speicher und Ladestationen. Fragen zu Ihrem Projekt? Wir sind 24/7 telefonisch erreichbar (Telefon-KI) und melden uns bei Offertanfragen zurück.

Produkt-Anfrage

166Warenkorb166 Artikel · 406.476,11 CHF (inkl. MwSt.)Zur Kasse