PV-Ratgeber Schweiz
Steckersolar in der Schweiz: Was für Balkonkraftwerke gilt
Kleine Solaranlagen, die einfach in die Steckdose gesteckt werden, sind in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was laut ESTI, EnergieSchweiz und ElCom für Leistung, Meldung, Stecker und Mietwohnungen gilt (Stand Oktober 2026).
Inhalt
Was ist Steckersolar?Die 600-Watt-GrenzeMeldung beim NetzbetreiberStecker und SchutzVergütung und ZählerMieter und StockwerkeigentumVersicherung, Kosten und Ertrag
Was ist Steckersolar?
Gemeint sind Anlagen aus ein bis zwei Modulen mit Wechselrichter, die über ein Kabel mit Stecker an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Der Strom fliesst direkt in die Wohnung und senkt den Bezug aus dem Netz, etwa für Kühlschrank oder Router. Eine Verordnung, die Steckersolar ausdrücklich so benennt, haben wir nicht gefunden. Die Praxis stützt sich auf eine Mitteilung des ESTI aus dem Jahr 2014 (Bulletin 7/2014) und auf Hinweise von EnergieSchweiz.
Die 600-Watt-Grenze
Laut ESTI sind steckbare Photovoltaikanlagen pro Bezügerleitung auf 600 W AC-Nennleistung begrenzt; diese Leistung darf in keinem Moment überschritten werden. Hintergrund ist ein maximaler Einspeisestrom von 2,6 A. Massgebend ist die Ausgangsleistung des Wechselrichters, nicht die Modulleistung. In einem SRF-Expertenchat von 2023 erklärten Fachleute, die Module dürften mehr leisten, solange der Wechselrichter auf 600 W begrenzt ist. Die Grenze gelte pro Zähler beziehungsweise Wohnung; mehrere Anlagen dürfe man nicht kombinieren. Die Antworten der Fachleute waren dort nicht in allen Punkten einheitlich.
Anlagen über 600 W AC dürfen laut ESTI nicht an Endstromkreisen angeschlossen werden. Sie müssen fest installiert und separat abgesichert sein und unterliegen der NIV-Installationspflicht. Wer elektrische Erzeugnisse fest an eine Installation anschliesst, braucht dafür eine Installationsbewilligung (Art. 6 NIV).
Meldung beim Netzbetreiber
Nach ESTI-Angaben genügt bei steckbaren Anlagen eine vorgängige Meldung an den Netzbetreiber; eine Montage und Abnahme durch Elektroinstallateure ist demnach nicht verlangt. EnergieSchweiz empfiehlt, die Anlage schriftlich und möglichst schon vor dem Kauf zu melden. Der Netzbetreiber kann dafür ein Formular verlangen und die Konformitätserklärung des Produkts einfordern. Auch wer keine Vergütung möchte, soll melden (SRF-Expertenchat 2023).
Stecker und Schutz
Gemäss ESTI braucht die Anlage ein Netzanschlusskabel mit Stecker nach SEV 1011 sowie entweder einen Fehlerstromschutz (PRCD Typ B, 30 mA) oder eine allstromsensitive Fehlerstrom-Überwachung im Wechselrichter. Für das gesamte Produkt muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Prüfen Sie diese Angaben auf dem Datenblatt; eine Kompatibilitätszusage für Ihre konkrete Installation können wir hier nicht geben.
Vergütung und Zähler
Netzbetreiber müssen angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen und vergüten (Art. 15 EnG). Die ElCom hielt 2023 fest, dass dies auch für steckerfertige Anlagen gilt und es keine Mindestleistung gibt; die Messung setzt laut SRF einen intelligenten Zähler voraus. Die Energieverordnung erlaubt dem Netzbetreiber bei nicht bewilligungspflichtigen Anlagen ohne intelligentes Messsystem eine angemessene jährliche Pauschale (Art. 12 Abs. 3 EnV). Laut EnergieSchweiz muss der Netzbetreiber die Rücklaufsperre entfernen, wenn Überschuss ins Netz fliessen soll. Eine Bundesförderung gibt es nicht, weil die Einmalvergütung erst ab 2 kW möglich ist.
Mieter und Stockwerkeigentum
EnergieSchweiz schreibt, die Zustimmung der Vermieterschaft oder der Eigentümergemeinschaft sei nötig. Bei einer Montage innerhalb des Balkons ohne feste Verschraubung ist laut einem Experten im SRF-Chat meist keine Bewilligung nötig, eine Absprache wird aber empfohlen. Bei Fassadenmontage, Denkmalschutz oder ortsbildprägenden Gebäuden kann die Vermieterschaft ablehnen; ob eine Baubewilligung nötig ist, hängt vom Kanton ab.
Versicherung, Kosten und Ertrag
Eine zusätzliche Versicherung sei für eine Balkonanlage laut einer Expertin im SRF-Chat nicht nötig. Ob Ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung die Anlage einschliesst, klären Sie bei Ihrer Gesellschaft. EnergieSchweiz nennt Kosten von 600 bis 1800 Franken, einen Ertrag von rund 600 kWh pro Jahr und eine Amortisation von etwa 5 bis 7 Jahren; der Wert hängt stark vom Eigenverbrauch ab.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Elektrikerin oder einen Elektriker?
Laut ESTI genügt bei steckbaren Anlagen bis 600 W eine Meldung an den Netzbetreiber. Fest angeschlossene oder grössere Anlagen brauchen Installationsberechtigte nach NIV.
Darf ich mehr als 600 W anschliessen?
Über der Grenze von 600 W AC ist laut ESTI keine Steckerlösung mehr zulässig; die Anlage muss fest installiert werden. Eine Anhebung auf 800 W war laut einem Experten 2023 nicht geplant.
Muss ich als Mieter die Vermieterschaft fragen?
EnergieSchweiz verlangt deren Zustimmung. Bei Anbringung ausserhalb des Balkongeländers oder an der Fassade ist das besonders wichtig.
Bekomme ich den eingespeisten Strom vergütet?
Grundsätzlich ja, die Netzbetreiber müssen angebotenen Strom vergüten. Ohne intelligenten Zähler ist laut EnV eine Pauschale möglich.
Quellen und Stand
- ESTI, Bulletin 7/2014 «Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen» (ohne genaues Datum): https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/MUB/Deutsch/Mitteilungen/2014_2013/2014-07_plug-play_d.pdf (abgerufen 18.10.2026)
- EnergieSchweiz, Balkonkraftwerke (Seite ohne Datum): https://www.energieschweiz.ch/wohnen/balkonkraftwerk-solaranlage-fuer-balkon/ (abgerufen 18.10.2026)
- SRF Kassensturz Espresso, «Bund stellt klar – EW müssen auch Strom aus Balkon-Solaranlagen vergüten», 26.4.2023: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/bund-stellt-klar-ew-muessen-auch-strom-aus-balkon-solaranlagen-vergueten (abgerufen 18.10.2026)
- SRF Kassensturz Espresso, Experten-Chat zu Balkon-Solaranlagen, 31.1.2023: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-experten-chat-zu-balkon-solaranlagen (abgerufen 18.10.2026)
- NIV, SR 734.27, Stand 1.1.2024 (Art. 6): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de (abgerufen 18.10.2026)
- EnG, SR 730.0, Stand 1.1.2026 (Art. 15): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/762/de (abgerufen 18.10.2026)
- EnV, SR 730.01, Stand 1.1.2026 (Art. 12 Abs. 3): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/763/de (abgerufen 18.10.2026)
- Sekundärquelle: WEKA, «Balkonkraftwerk: Was beim Einbau in der Schweiz gilt», 27.3.2025: https://www.weka.ch/themen/bau-immobilien/bau/baurecht/article/balkonkraftwerk-was-beim-einbau-in-der-schweiz-gilt/ (abgerufen 18.10.2026; nur zur Bestätigung herangezogen)
Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.
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