Glossar Photovoltaik Schweiz: Die wichtigsten Begriffe und Abkürzungen

PV-Ratgeber Schweiz

Glossar Photovoltaik Schweiz: Die wichtigsten Begriffe und Abkürzungen

Offerten, Netzbetreiber und Förderstellen verwenden viele Abkürzungen. Dieses Glossar erklärt rund 30 Begriffe rund um Solaranlagen, Förderung und Netzanschluss in einfachen Worten und nennt, wo möglich, die Rechtsgrundlage (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 3 Min.

Kurz gesagt: Die Förderung läuft über Pronovo (EIV, KLEIV, GREIV, HEIV), der Anschluss über den Netzbetreiber (TAG, IA, SiNa) und die Regeln für Strom teilen über ZEV und LEG. Die Zahlen und Fristen in den Definitionen können sich ändern; massgebend sind die genannten Erlasse.

A

  • Autarkiegrad: Anteil Ihres Stromverbrauchs, den Sie mit eigenem Solarstrom decken. Das BFE-Handbuch «Solarstrom Eigenverbrauch optimieren» (Stand Sommer 2020) beschreibt ihn als Mass der Unabhängigkeit.

B

  • BFE (Bundesamt für Energie): Bundesbehörde für die Energiepolitik. Betreibt unter anderem sonnendach.ch und beaufsichtigt die Vollzugsstelle (Art. 64 EnG).
  • Betriebspflicht: Wer die Einmalvergütung erhält, muss die Anlage mindestens 20 Jahre betreiben, sonst kann Pronovo die Vergütung ganz oder teilweise zurückfordern (siehe Ratgeber Einmalvergütung).

E

  • Eigenverbrauch: Selbst produzierten Strom am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen (Art. 16 EnG).
  • Eigenverbrauchsquote: Anteil des erzeugten Solarstroms, der gleichzeitig vor Ort verbraucht wird. Das BFE-Handbuch nennt dies «Eigenverbrauchsgrad».
  • Einmalvergütung (EIV): Einmaliger Bundesbeitrag an die Investition (Art. 25 EnG), höchstens 30 % der Kosten von Referenzanlagen. Sie besteht aus Grund- und Leistungsbeitrag.
  • Einspeisevergütungssystem: Bundesförderung nach Art. 19 EnG für Neuanlagen, solange die Mittel reichen. Nicht zu verwechseln mit der Rücklieferergütung des Netzbetreibers.
  • ElCom: Eidgenössische Elektrizitätskommission. Unabhängige Regulierungsbehörde im Strombereich (Art. 21 StromVG).
  • ESTI: Eidgenössisches Starkstrominspektorat. Erteilt Installationsbewilligungen und beaufsichtigt die NIV.

G

  • GREIV: Einmalvergütung für grosse Anlagen ab 100 kW (Art. 7 EnFV).

H

  • HEIV: Hohe Einmalvergütung für Anlagen, die den gesamten Strom einspeisen; bis 60 % der Kosten von Referenzanlagen möglich (Art. 25 Abs. 3 EnG).
  • Herkunftsnachweis (HKN): Elektronischer Nachweis über Menge, Zeitraum, Energieträger und Anlage des erzeugten Stroms (Art. 9 EnG). Anlagen mit höchstens 30 kVA AC-Nennleistung sind von der Registrierungspflicht ausgenommen (Art. 2 EnV).

I

  • IA (Installationsanzeige): Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber vor Arbeitsbeginn, in der Regel durch den Installationsbetrieb (ESTI-Fachartikel 2018).

K

  • KLEIV: Einmalvergütung für kleine Anlagen unter 100 kW; Gesuch erst nach der Inbetriebnahme.
  • kWp / Anlagenleistung: Für Photovoltaik gilt die normierte Gleichstrom-Spitzenleistung des Solargenerators (Art. 13 EnV). Von der AC-Leistung des Wechselrichters zu unterscheiden.

L

  • LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Zusammenschluss, der Strom über das öffentliche Netz teilt, mit 40 % (bei Transformation 20 %) Abschlag auf den Netznutzungstarif (Art. 17d StromVG, Art. 19h StromVV).

M

  • Minimalvergütung: Mindestpreis, den der Netzbetreiber Anlagen unter 150 kW bezahlen muss, wenn der Marktpreis tiefer liegt. Für PV unter 30 kW 6 Rp./kWh (Art. 12 EnV).

N

  • Neigungswinkelbonus: Zuschlag zur Einmalvergütung für Anlagen ab 75 Grad Neigung (Fr. 400/kW integriert, Fr. 200/kW angebaut).
  • Netzbetreiber: Unternehmen, das das Verteilnetz betreibt, den Strom abnimmt und vergütet (Art. 15 EnG, Art. 2 NIV).
  • Netznutzungsentgelt: Entgelt, das Endverbraucher für die Netznutzung bezahlen; Grundlage sind die jährlichen Netznutzungstarife (Art. 14 StromVG).
  • NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung, SR 734.27): Regelt Bewilligung, Kontrolle und Sicherheitsnachweis von Niederspannungsinstallationen, auch von Energieerzeugungsanlagen.

P

  • Pronovo: Vollzugsstelle des Bundes für Förderung und Herkunftsnachweise; Tochtergesellschaft der nationalen Netzgesellschaft (Art. 64 EnG).

R

  • RLV (Rückliefervergütung): Preis, den der Netzbetreiber für eingespeisten Strom zahlt. Seit 2026 richtet er sich nach dem quartalsweise gemittelten Marktpreis (Art. 15 EnG).

S

  • SiNa (Sicherheitsnachweis): Bestätigt, dass die Installation den Anforderungen der NIV entspricht (Art. 35 und 37 NIV).
  • sonnendach.ch / sonnenfassade.ch: BFE-Webanwendung, die die Eignung von Dächern und Fassaden und den möglichen Ertrag zeigt.
  • Swissolar: Branchenverband der Solarbranche, veröffentlicht Merkblätter und Leitfäden.

T

  • TAG (Technisches Anschlussgesuch): Gesuch beim Netzbetreiber zu Beginn des Projekts, damit dieser den Anschluss prüft (laut Primeo Energie).

V

  • VESE: Verband unabhängiger Energieerzeuger. Vertritt nach eigenen Angaben rund 400 Solargenossenschaften, Unternehmen und private Betreiber.

W

  • Winterstrombonus: Zuschlag für Anlagen ab 100 kW mit mehr als 500 kWh/kW im Winterhalbjahr (siehe Ratgeber Winterstrom).

Z

  • ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Grundeigentümer schliessen sich zusammen und gelten gegen aussen als ein Endverbraucher (Art. 17 und 18 EnG).
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KLEIV, GREIV und HEIV?

KLEIV gilt für Anlagen unter 100 kW, GREIV ab 100 kW. HEIV ist eine höhere Vergütung für Anlagen, die den gesamten Strom einspeisen.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und LEG?

Ein ZEV gilt am Ort der Produktion und gegen aussen als ein Endverbraucher. Eine LEG nutzt das öffentliche Netz, mit reduziertem Netznutzungstarif.

Wer ist für TAG, IA und SiNa zuständig?

In der Regel der Installationsbetrieb; halten Sie das in der Offerte fest.

Ist kWp dasselbe wie die Leistung des Wechselrichters?

Nein. kWp meint die Gleichstrom-Spitzenleistung der Module; der Wechselrichter hat eine AC-Leistung, die tiefer liegen kann.

Quellen und Stand

Stand der Recherche: 18. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Vorschriften können sich ändern; massgebend sind die Verfügungen der Behörden sowie Ihr Kanton und Ihr Netzbetreiber.

AF
AceFlex Swiss AG, Dübendorf
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